Gerichtsurteil: Tägliche Kontrolle des Spam-Ordners ist Pflicht
Zu einem verwunderlichen Urteil kam das Landgericht in Bonn: Es ist eine schuldhafte Pflichtverletzung, wenn nicht täglich der Spam-Ordner kontrolliert wird. Der Beklagte konnte sich im verhandelten Fall nicht damit entlasten, dass eine E-Mail der Gegenseite im Spam-Ordner landete und wurde zu einer Zahlung von € 90.096,45 nebst Zinsen und Verfahrenskosten verurteilt.
Worum geht es im Urteil des LG Bonn?
Die Klägerin machte Schadenersatz gegen Ihren Anwalt geltend. Sie hatte den Anwalt beauftragt, Vergleichsgespräche in einer Schuldsache zu führen. Hierbei versäumte es der Anwalt seiner Mandantin eine E-Mail mit einem Vergleichsangebot der Gegenseite weiterzuleiten. Die Nachricht war angeblich im Spam-Ordner des Anwalts gelandet. Dadurch scheiterten die Vergleichsverhandlungen und es ergab sich für die Frau ein weitaus höherer Zahlbetrag. Die Differenz betrug hier die besagten 90.000 Euro. Diese Summe forderte Sie nun vor dem Landgericht als Schadenersatz. Das Gericht gab ihr Recht.
wie kommt das Gericht zu dieser Auffassung?
Da der Anwalt seine E-Mail-Adresse auf dem Briefpapier führt, steht sie zur Kontaktaufnahme zur Verfügung. Der Empfänger sei daher dafür verantwortlich, "dass ihn die ihm zugesandten E-Mails erreichen". "Bei der Unterhaltung eines geschäftlichen E-Mail-Kontos mit aktiviertem Spam-Filter muss der E-Mail-Kontoinhaber seinen Spam-Ordner täglich durchsehen, um versehentlich als Werbung aussortierte E-Mails zurückzuholen." So die Urteilsbegründung. Vergleichbar ist dies mit der Pflicht regelmäßig den Postkasten zu leeren.
Und jetzt?
Ganz klar ist: Wer seine E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme bereitstellt - und dies ist aufgrund der Impressumspflicht vorgegeben - hat diese auch zu kontrollieren. Inklusive Spam-Ordner. Nahmhafte Medienanwälte melden daher: "Folgt man dem Urteil, kann man den Spam-Filter eigentlich gleich komplett deaktivieren."
Ein weiterer Ansatz ist, Spam-Emails gar nicht erst entegegenzunehmen. Ein E-Mail-Server meldet den sogenannten "250 OK" Code wenn er technisch eine Nachricht entgegennimmt. Vergleichbar ist dies mit einem "Danke, Brief erhalten" wenn ein normaler Postkasten sprechen könnte. Was dann im Anschluss mit der E-Mail passiert ist daher für den Absender nicht erkennbar. Vernichtet ein Spam-Filter die E-Mail erfährt er davon nichts. Daher empfiehlt sich als Lösung, eine Spam-Mail gar nicht erst anzunehmen und technisch mit dem sogenannten "Reject" abzulehnen. Der Absender erhält dabei die Information, dass seine E-Mail nicht zugestellt werden konnte. Dies ist vergleichbar mit der Abmontierung des Briefkastens. Hier entsteht dann - wie beim echten Briefkasten - eine sogenannte Zugangsvereitelung. Der Empfänger wird dann so behandelt als hätte er die Nachricht nicht erhalten.
Unser Tipp:
RÄBIGER IT steht Ihnen gerne beratend zur Seite. Ich stehe Ihnen persönlich telefonisch oder direkt vor Ort bei Ihnen zur Verfügung.
Rufen Sie mich unter 0871 / 31989-14 direkt an oder senden Sie mir eine E-Mail. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!
Beratung anfordern